Anwälte Erbrecht
Das Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt und beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses eines Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Todeszeitpunkt des Verstorbenen, den man als Erblasser bezeichnet, ist juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, das sowohl Eigentum, Forderungen oder Besitzrecht aber auch Schulden, sogenannte Nachlassverbindlichkeiten, beinhalten kann.
Das Erbrecht ist gleichzeitig verfassungsrechtlich im Grundgesetz garantiert, um zu gewährleisten, dass es mit der Testierfreiheit, d.h. dem Recht zum Verfassen eines Testaments, grundsätzlich erhalten bleibt. Somit wären ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge verfassungswidrig. In Einzelfällen darf jedoch die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, eingeschränkt werden.
Die Vorschriften zur Erbfolge und rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, Testament, Erbvertrag, Pflichtteil, Erbverzicht, Erbschein und Erbschaftskauf sind im Erbrecht als Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches enthalten.
Das neue Erbrecht seit 01.01.2010
Seit 1. Januar 2010 hat das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts Gültigkeit. Eine Reform war in erster Linie zur Modernisierung der Pflichtteilentziehungsgründe erforderlich, ohne dass hierbei die Höhe des Pflichtteils geändert wurde. Ein weiteres wichtiges Ziel der Reform war die Abkürzung der Verjährung von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen, die nun eine Regelverjährung von drei Jahren und in Ausnahmefällen von dreißig Jahren vorsieht.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 23.11.2011
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.